Fürstenblut für Ochsenblut

Die geschilderte Begebenheit fällt in die Zeit des Schmalkaldischen Krieges 1547. Die protestantischen Fürsten, die sich zur Wahrung ihrer religiösen Ziele zusammengeschlossen hatten, waren in der Schlacht von Mühlberg von Kaiser Karl V. besiegt worden. Die kaiserlichen Truppen zogen nach dem Siege mit den beiden Gefangenen Fürsten Johann Friedrich von Sachsen und Philipp von Hessen durch Thüringen nach Franken und Schwaben.

Ihr Zug ging von Jena über Kahla nach Rudolstadt und Saalfeld. Herzog Alba in Begleitung von Herzog Heinrich von Braunschweig und dessen Söhnen führte die Avantgarde an. Katharina, die nach dem Tode ihres Mannes die Ämter Rudolstadt und Blankenburg als Leibgedinge erhalten hatte und auf der Heidecksburg im Witwenstande lebte, hatte sich beim Nahen des kaiserlichen Heeres für ihr schwarzburgisches Land einen Schutzbrief ausstellen lassen, um ihre Untertanen vor Plünderung zu schützen. Doch war sie dem Wunsche der Heerführer entgegengekommen, sie zu einem Morgenimbiß im Schlosse zu empfangen, hatte auch versprochen, gegen Bezahlung die Truppen zu verproviantieren. Während des Frühstücks erhielt sie die Nachricht, daß die spanischen Truppen sich nicht an den Schutzbrief hielten und in den Dörfern das Vieh wegtrieben. Vorsorglich hatte Katharina ihre Junker und Schultheißen zum Schloß befohlen und diese mitsamt der Dienerschaft mit Waffen versehen lassen. Als sie mit gütigen Worten nichts bewirken konnte, ließ sie die bewaffneten Kriegsleute eintreten und erreichte unter der Drohung, daß "Fürstenblut für Ochsenblut" gelten müsse, wenn ihren Untertanen nicht recht würde, daß der Herzog ihrem Wunsche entsprach und ihr ein Schriftstück mit eigenem Handsiegel ausfertigte, auf Grund dessen die Bauern ihr Vieh wiederbekamen. Sie ließ ihre Gäste nicht eher aus dem Schloß, als bis sie die Botschaft erhielt, daß die Bauern ihr Vieh wieder hatten. Mit Danksagung verabschiedeten sich die Gäste.

aus Wagner, Erich: Rudolstadt, Geschichtsbilder aus 10 Jahrhunderten, Hain Verlag, 2003

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Stand: 20.07.2018