Abgaben und Dienstleistungen um 1525

Die Beschwerden der Bürger richten sich gegen Lehngeld, Erbzins, Geschoß, Zoll, Wucherzinsen, Frondienste u.a.

Lehngeld war die Abgabe, die der Lehnsmann dem Lehnsherrn zu zahlen hatte, wenn das Lehn in eine andere Hand überging, zusätzlich mußten die jährlichen Zinsen gezahlt werden, die meist in festgesetzten Naturalien bestanden, z. B. in Getreide, Hühnern, Gänsen, Lammsbäuchen, Eiern, Honig usw.

Michaeliszins war die Rente, die die Stadt an das Grafenhaus zahlen mußte (1404 waren das 1200 Meißner Groschen)

Geschoß war eine direkte Steuer und richtete sich nach Einkommen und Besitz

Zoll verteuerte die Lebensmittel und erschwerte den Handels- und Marktverkehr, 1523/24 bertug die Zolleinnahme von Rudolstadt 77 Schock Groschen

der Zins auf geliehenes Geld betrug 25%

Fronen waren Arbeitsleistungen uns zwar: Furchen ziehen, Unkraut jäten, Düngen, Einbringen des Getreides, Heu einfahren, Holzfuhren für die Kalköfen, Brunnenröhren fahren, Fuhren allgemein, Erhaltung der Fahrstraßen, Fron in den Weinbergen und auf dem Hopfenfeldern, Fischen in der Saale, Jagdfronen, Bau-, Geleits-, Mühlen-, Boten-, Wasch- und Scheitholzfronen

Außerdem konnte jeder Untertan zur Heeresfolge gezwungen werden.

auf Mühlen, Fleischbänken und Braustätten lagen auch nicht unerhebliche Abgaben, so das die Lebensmittel entsprechend teuer waren

Gattergeld an Nonnen und Pfaffen waren Holezinsen und hatten ihren Namen daher, das derjenige, der die Zinsen erhob, nur bis an das Gatter bzw. an die Tür treten durften.

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Stand: 23.05.2023