Bauernproteste

"In Elm, Holz, Bucherbach und auf dem Neuhaus wurden große herrschaftliche Schafherden gehalten. Die Bucherbacher Herde weidete zweimal wöchentlich mit 500 Stück Zuchtvieh - also ohne die Lämmer - auf den Bännen von Engelfangen, Sellerbach, Überhofen, Heusweiler und Hirtel, einmal wöchentlich auf dem Walpershofer Bann und den Teilen der Bänne von Güchenbach und Dilsburg, die von Kölln aus gesehen diesseits der Köllertaler Straße lagen. Die Tiere der herrschaftlichen Schäferei auf dem Neuhaus wurden wöchentlich einmal auf die Bänne von Güchenbach und Hilschbach getrieben.

Im Jahre 1733 wurde von dem großen Waldgebiet zwischen Köllertal, Fischbach und Saar eine Beschreibung angefertigt, gewiß als Grundlage für eine bessere forstwirtschaftliche Nutzung. Vier Jahre später (1737), nach Anhörung der Köllertaler Gemeinden, wurde der Wald 'abgesteint', d.h. er wurde aus den Bännen der angrenzenden Dörfer herausgenommen und durch eigene Grenzsteine markiert. Gleichzeitig wurde die Nutzung des Waldes durch die Köllertaler Bauern auf die Entnahme von Brenn- und Bauholz zum eigenen Bedarf beschränkt, während sie bisher auch Holz zum Verkauf hatten entnehmen und ohne landesherrliche Zustimmung hatten roden, auf den gerodetem Teilen Getreide säen oder Vieh weiden können. Nachdem die wiederholt dem Fürsten vorgetragenen Beschwerden keine Abhilfe brachten, erhoben die Bewohner der Köllertaler Dörfer bei dem Reichskammergericht in Wetzlar, dem höchsten Gericht des alten Deutschen Reiches, Klage gegen Fürst Ludwig von Nassau-Saarbrücken.

Im einzelnen klagten sie wegen:

  • Schmälerung ihrer Rechte am Wald
  • der Umwandlung von Naturalabgaben in Geld,
  • der Verpflichtung, jährlich eine bestimmte Anzahl von Schweinen in den Warndt zur Eichelmatst zu treiben und dafür eine abgabe ( = Demet) zu zahlen,
  • des Branntwein-, Salz- und Tabakmonopols,
  • Der Behinderung des Tabakanbaus,
  • der Veranschlagung der Frondienst in Geld statt der bisher üblichen Ableistung durch Arbeit.

Nun begann das wegen seines umständlichen und langwierigen Verfahrens bekannte Reichskammergericht den Fall zu behandeln. Eine Flut von Klageschriften, Klageerwiderungen, Zeugenverhören wurden verfaßt, Beweisstücke von beiden Seiten gesammelt und nach Wetzlar geschickt, wo die Anwälte alles Vorgelegte nach den Regeln der Rechtswissenschaft durchleuchteten und zerpflückten, aber ein Urteil wurde vor der französischen Revolution nicht mehr gefaßt.

aus der "Ortschronik Riegelsberg"

Copyright © 2004 Ursula Neumann
Stand: 27.02.2018