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Auch noch in der zweiten Hälfte des 18. Jh. wohnte eine kleine Schar selbstbewußter und traditionsgebundener Bauern in den Weilern des Tales. Tagelöhner (Berg- oder Hüttenarbeiter) gab es so gut wie gar keine. In den drei Ortskernen von Riegelsberg lebten um 1760 gerade 19 Bauernfamilien; 1775 waren es 21 und 1791 bereits 30 Familien. Auf den Höfen arbeiteten in der Regel die Eltern mit durchschnittlich 4 Kindern. Waren die Kinder noch klein, so konnte man auch die Großeltern auf dem Hof antreffen, die bei der Arbeit halfen. Mitunter beschäftigte der Hoferbe noch einen oder zwei Verwandte oder hatte Arbeit und Brot für einen Knecht oder Magd. Obwohl die Höfe für hiesige Verhältnisse besonders groß waren, brauchte man kaum Mitarbeiter, da große Teile des Hoflandes bis weit in die siebziger Jahre des 18. Jh. nur in Abständen von mehreren Jahren bearbeitet wurden. Man kann davon ausgehen, daß in der zweiten Hälfte des 18. Jh. 6 bis 8 Personen auf den Riegelsberger Höfen gelebt haben. Viel mehr Leute hätte der Hof damals nicht ernähren können.
Alle diese Menschen waren Leibeigene der Saarbrücker Fürsten. Als Leibeigene waren sie nicht Herren ihres Leibes, sondern dieser gehörte ihrem Leibesherrn als sein Eigentum zu; sie durften ihn daher ohne vorherige Erlaubnis oder Abkauf nicht verrücken. Die jüngere Form machte die Bauern zu Untertanen ihres Grundherrn.
Bewohner:
Meier - Bauer, muß keine Frondienste verrichten
Büttel - verrichtet keine Frondienste
Hirte - verrichtet keine Frondienste
Gemeindeleute- Bauern, die eine Vogtei besitzen (sie sind zu Abgaben und Diensten verpflichtet und haben Anteil am Gemeindeland
Hintersasse - hat in der Gemeinde seinen Wohnsitz (Handwerker, Tagelöhner, Fuhrleute, Bergleute und Nachkommen von Gemeindeleuten, die von der Erbe ausgeschlossen waren) - er mußte ein Hintersassengeld für die Mitbenutzung von Wasser, Weide und Flur bezahlen
"In Überhofen standen damals vier Häuser, wovon nur eines mit Ziegeln bedeckt war und gar keines einen steinernen Rauchfang hatte. Die drei anderen Häuser waren mit Strohdächern versehen, und alle vier hatten hölzerne Schornsteine. Die Einwohner bestanden aus einen Frohnbaren Gemeinsmann, zwei Witwen von Gemeinsmännern, einem Hintersassen und dem herrschaftlichen Jäger, der persönlich frei war. In Güchenbach standen neun Häuser. Nur ein Haus mit Scheuer war mit Ziegeln gedeckt, alle anderen waren aus Stroh. Drei Häuser hatten Schornsteine aus Stein, die anderen waren aus Holz. Es wohnten hier sieben frohnbare Gemeinsmänner, eine Witwe und ein Hintersasse, der jährlich ein Schirmgeld zahlte. In Hilschbach standen sechs Häuser, zwei waren ganz, ein drittes zu drei Vierteln mit Ziegeln gedeckt, vier hatten steinerne Rauchfänge. Vier waren frohnbare Gemeinsmänner, der Meier, der Büttel und der Hirte waren frei von persönlicher Dienstleistung.
Alle Bauern hatten Hofgeding, Hauß, Ställ und Scheuern, Peter Velten zu Güchenbach dazu noch ein Backhauß.
Eine wichtige Hilfe für die Bauern bei der Bewirtschaftung ihrer Ländereien waren zu damaliger Zeit die Hirten. Die Ochsen- oder Kuhhirten und die Schweinehirten waren bei den Bauern begehrte Helfer, und demnach ihr Beruf weit verbreitet. Im Jahre 1740 zählten zum Köllertaler Hof ein Pfarrer, 1 Meier, 81 Unterthanen, 20 Witwen und 14 Hirten, d.h., das jeder 8. Bewohner Hirt war. Sie waren meist nicht bodenständig, wechselten oft ihre Arbeitgeber und zogen umher; denn den Bauern stand bei ihren Viehbeständen verhältnismäßig wenig Grasfläche zur Verfügung. ...
Die Bauern nutzten deshalb die ihnen zustehenden Weidgerechttigkeiten aus, wie sie in den um 1755-1765 erstellten Bannbüchern verzeichnet sind und im ganzen Köllertal gleich waren:
Das Zug- und Rindvieh genießt der Weyde auf des Dorffs unbeblümten Bann, ingleichen auf denen Dorfs Wießen nach abgeführtem Grummet bis den 1ten Aprill folgenden Jahres wie auch in den ohnverhängten herrschaftlichen Waldungen des Cöllertales, doch daß diesselben vom 11ten May bis den 11ten Juny jährlich von der Herde frey bleiben müßen. Das Schweinevieh wird auf der Brach diese Bannes und in den ohnverhängten herrschaftlichen Waldungen und zwar in letzteren biß den 23ten Aprill jährlich gehüthet. Dasselbe genießt auch die Schmaltzweyde oder Eckering dies- und respc. jenseits der Saar in denen herrschaftlichen Warnetswaldungen. Dahingegen aber zahlte diese Gemeind bißhero, es seye Eckering gewachsen oder nicht, om 1jährigen Schwein 3 Batzen, von 1 Merzling 6 Kreutzer und von 1 Erndtferkel 1 Batzen jährlich an Demeth zur herrschaftlichen Renthey, jedem Gemeindsmann wurde aber 1 Zuchtschwein und der Gemeinde-Böhr (Eber) im Demeth frey gelassen. Das Schafsvieh wird auf denen unbeblümten Feldern wie auch auf des Dorfs Wießen nach abgeerndetem Grummet bis den 1ten Aprill des folgenden Jahres geweydet. Geyßen und Böcke dürfen nicht nach Willkür, sondern nach der Vorschrift der herrschaftlichen Forstordnung gehalten werden.
Neben den Bauern und Hirten gab es zu dieser Zeit in drei Dörfern noch Holzhauer, Köhler, Wald- und Torhüter und eine Hebamme für das ganze Köllertal. Einen Steinmetz gab es in Walpershofen und von 1743 bis 1788 wurde die Ziegelhütte in Hilschbach betrieben.
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